Keine generelle Erlaubnis für beliebige Methoden im Krankenhaus zu Lasten der GKV

Zusammenfassung 1. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es – ohne zugelassen zu sein – in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. 2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige K...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2009-06, Vol.27 (6), p.353-360
1. Verfasser: Hess. LG
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung 1. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es – ohne zugelassen zu sein – in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. 2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung, wenn es nach seiner Konzeption den Anforderungen des Qualitätsangebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) unter Berücksichtigung grundrechtskonformer Auslegung nicht genügt.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-009-2430-x