Keine generelle Erlaubnis für beliebige Methoden im Krankenhaus zu Lasten der GKV
Zusammenfassung 1. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es – ohne zugelassen zu sein – in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. 2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige K...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2009-06, Vol.27 (6), p.353-360 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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1. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es – ohne zugelassen zu sein – in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt.
2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung, wenn es nach seiner Konzeption den Anforderungen des Qualitätsangebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) unter Berücksichtigung grundrechtskonformer Auslegung nicht genügt. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-009-2430-x |