Patientenrechtegesetz aus ärztlicher Sicht
Zusammenfassung Das Patientenrechtegesetz ist am 26.02.2013 in Kraft getreten und stellt in weiten Teilen eine Kodifizierung bereits geltenden Richterrechts dar. Neu ist eine Verpflichtung zur zeitnahen Aushändigung von Kopien der unterschriebenen Aufklärungsunterlagen an den Patienten und zur Selbs...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Herz-, Thorax- und Gefässchirurgie Thorax- und Gefässchirurgie, 2013-08, Vol.27 (4), p.261-264 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Das Patientenrechtegesetz ist am 26.02.2013 in Kraft getreten und stellt in weiten Teilen eine Kodifizierung bereits geltenden Richterrechts dar. Neu ist eine Verpflichtung zur zeitnahen Aushändigung von Kopien der unterschriebenen Aufklärungsunterlagen an den Patienten und zur Selbst- oder Fremdbelastung bei Anhaltspunkten für einen Behandlungsfehler. Beides birgt erhebliche Haftungsrisiken für die Behandler, was vom Gesetzgeber wohl so gewollt ist. |
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ISSN: | 0930-9225 1435-1277 |
DOI: | 10.1007/s00398-012-0997-4 |