Patientenrechtegesetz aus ärztlicher Sicht

Zusammenfassung Das Patientenrechtegesetz ist am 26.02.2013 in Kraft getreten und stellt in weiten Teilen eine Kodifizierung bereits geltenden Richterrechts dar. Neu ist eine Verpflichtung zur zeitnahen Aushändigung von Kopien der unterschriebenen Aufklärungsunterlagen an den Patienten und zur Selbs...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Herz-, Thorax- und Gefässchirurgie Thorax- und Gefässchirurgie, 2013-08, Vol.27 (4), p.261-264
Hauptverfasser: Landauer, B., Siebel, A.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Das Patientenrechtegesetz ist am 26.02.2013 in Kraft getreten und stellt in weiten Teilen eine Kodifizierung bereits geltenden Richterrechts dar. Neu ist eine Verpflichtung zur zeitnahen Aushändigung von Kopien der unterschriebenen Aufklärungsunterlagen an den Patienten und zur Selbst- oder Fremdbelastung bei Anhaltspunkten für einen Behandlungsfehler. Beides birgt erhebliche Haftungsrisiken für die Behandler, was vom Gesetzgeber wohl so gewollt ist.
ISSN:0930-9225
1435-1277
DOI:10.1007/s00398-012-0997-4