Berufsunwürdigkeit eines Psychologischen Psychotherapeuten bei unterbliebener Strafverfolgung

Für die allein maßgebliche Prüfung, ob der Berufsangehörige durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbare Ansehen und Vertrauen besitzt, ist rechtlich unerheblich, ob eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt oder wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung unterblie...

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Veröffentlicht in:Medizinrecht 2020-03, Vol.38 (3), p.229-235
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die allein maßgebliche Prüfung, ob der Berufsangehörige durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbare Ansehen und Vertrauen besitzt, ist rechtlich unerheblich, ob eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt oder wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung unterblieben ist.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-020-5493-3