Keine Vermittlung von Behandlungsterminen durch eine auswärtige KV
1. Ein Rechtsstreit, in dem es um die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Vermittlung eines Termins bei einem Therapeuten geht, ist keine Vertragsarztsache im Sinne des §10 Abs. 2 SGG. 2. Die Vermittlung eines Behandlungstermins ist regelmäßig Aufgabe der für den Wohnsitz des Kl. zust...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2018-07, Vol.36 (7), p.518-520 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | 1. Ein Rechtsstreit, in dem es um die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Vermittlung eines Termins bei einem Therapeuten geht, ist keine Vertragsarztsache im Sinne des §10 Abs. 2 SGG. 2. Die Vermittlung eines Behandlungstermins ist regelmäßig Aufgabe der für den Wohnsitz des Kl. zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-018-4976-y |