Keine Vermittlung von Behandlungsterminen durch eine auswärtige KV

1. Ein Rechtsstreit, in dem es um die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Vermittlung eines Termins bei einem Therapeuten geht, ist keine Vertragsarztsache im Sinne des §10 Abs. 2 SGG. 2. Die Vermittlung eines Behandlungstermins ist regelmäßig Aufgabe der für den Wohnsitz des Kl. zust...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2018-07, Vol.36 (7), p.518-520
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Ein Rechtsstreit, in dem es um die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Vermittlung eines Termins bei einem Therapeuten geht, ist keine Vertragsarztsache im Sinne des §10 Abs. 2 SGG. 2. Die Vermittlung eines Behandlungstermins ist regelmäßig Aufgabe der für den Wohnsitz des Kl. zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-018-4976-y