Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung durch die Approbationsbehörde
1. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Ausnahmebestimmung in §44a S. 2 VwGO im Wege verfassungskonformer Auslegung ist im Falle einer noch nicht erledigten Anordnung der ärztlichen Untersuchung nach §6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO geboten, die möglicherweise eine psychiatrische Exploration zum Inhalt ha...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2019-09, Vol.37 (9), p.734-738 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | 1. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Ausnahmebestimmung in §44a S. 2 VwGO im Wege verfassungskonformer Auslegung ist im Falle einer noch nicht erledigten Anordnung der ärztlichen Untersuchung nach §6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO geboten, die möglicherweise eine psychiatrische Exploration zum Inhalt hat. 2. Zur Frage des Vorliegens eines Zweifels an der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Arztberufs bei plausiblen tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Betäubungsmittelmissbrauch. 3. Die formalen Anforderungen an die beamtenrechtliche Weisung, sich bei Zweifeln über die Dienstunfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, sind auf die Untersuchungsanordnung gemäß §6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO nicht zu übertragen. Diese muss jedoch den Mindestanforderungen an ihren Inhalt genügen, die sich aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Bestimmtheit staatlicher Maßnahmen ergeben. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-019-5326-4 |