Diabetische Retinopathie und Schwangerschaft

Zum ThemaDie Schwangerschaft für sich genommen stellt einen eigenständigen Risikofaktor für die Progression einer bestehenden diabetischen Retinopathie dar. Dieses Risiko ist um so größer, je fortgeschrittener die diabetischen Fundusveränderungen vor der Konzeption bzw. in der Frühphase der Schwange...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gynäkologie (Heidelberg, Germany) Germany), 1998-02, Vol.31 (1), p.68-75
1. Verfasser: Althaus, C
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zum ThemaDie Schwangerschaft für sich genommen stellt einen eigenständigen Risikofaktor für die Progression einer bestehenden diabetischen Retinopathie dar. Dieses Risiko ist um so größer, je fortgeschrittener die diabetischen Fundusveränderungen vor der Konzeption bzw. in der Frühphase der Schwangerschaft sind. Zusätzlich beeinflussen weitere Risikofaktoren wie Typ und Dauer des Diabetes mellitus, Güte der Blutzuckereinstellung, Geschwindigkeit der Stoffwechselneueinstellung vor bzw. zum Beginn der Schwangerschaft, und das Vorhandensein eines Hypertonus oder einer Nephropathie das Progressionsverhalten der diabetischen Retinopathie während der Schwangerschaft. Idealerweise sollte das Stadium der Retinopathie bei jeder Diabetikerin mit Kinderwunsch vor der Konzeption vom Augenarzt festgestellt werden. Besteht eine behandlungsbedürftige diabetische Makulopathie, eine schwere nicht-proliferative oder eine bereits proliferative diabetische Retinopathie, so sollte möglichst schon vor der Konzeption die Lasertherapie abgeschlossen und die Netzhautsituation stabil sein. Dies gilt ganz besonders für aktive proliferative Fundusveränderungen, die das größte Risiko aufweisen, sich im Verlauf der Schwangerschaft progredient zu entwickeln und in eine nicht mehr behandelbare Sehverschlechterung einzumünden. Ist die Blutzuckereinstellung suboptimal, so ist eine langsame Optimierung anzustreben, um keine Verschlechterung der Fundusveränderungen zu induzieren. Besteht bereits eine Schwangerschaft, so gelten die gleichen Indikationskriterien zur Lasertherapie wie bei nicht schwangeren Diabetikerinnen. Auch die Effektivität der Laserkoagulation ist bei Schwangeren nicht anders einzuschätzen. Die Kontrollabstände müssen allerdings individuell auf die Risikolage abgestimmt werden und sind somit deutlich enger zu planen. Unter Berücksichtigung dieser Kautelen stellt eine Schwangerschaft für eine Diabetikerin heutzutage ein kontrollierbares Risiko bezüglich des Sehvermögens der werdenden Mutter dar. Trotz aller Mühen aber gelingt es nicht in allen Fällen eine Progredienz der diabetischen Retinopathie mit Beeinträchtigung des Sehvermögens zu verhindern.
ISSN:2731-7102
2731-7110
DOI:10.1007/s001290050225