Die Probleme des psychiatrischen Maßregelvollzugs aus Sicht eines Klinikleiters
Zusammenfassung Im Zuge der aktuellen Debatte um die Transformation der Versorgung psychisch kranker und geistig behinderter Rechtsbrecher lohnt sich zunächst ein Blick auf Transformationsprozesse in einer frühen Phase der etwa 200-jährigen Geschichte der Psychiatrie als medizinische Fachdisziplin....
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Veröffentlicht in: | Forensische psychiatrie, psychologie, kriminologie psychologie, kriminologie, 2024-02, Vol.18 (1), p.35-42 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Zusammenfassung
Im Zuge der aktuellen Debatte um die Transformation der Versorgung psychisch kranker und geistig behinderter Rechtsbrecher lohnt sich zunächst ein Blick auf Transformationsprozesse in einer frühen Phase der etwa 200-jährigen Geschichte der Psychiatrie als medizinische Fachdisziplin. Die vorübergehend als Einheit agierende psychiatrische Anstalt ist einer fraktionierten Versorgungslandschaft mit einer Vielzahl an Mitspielern gewichen. Die forensisch-psychiatrischen Kliniken des Maßregelvollzugs nach §§ 63, 64 StGB sind darin inzwischen auf stille Weise zu einem erstaunlichen Schattenreich gewuchert. Fast vergessen und ignoriert von der sog. Allgemeinpsychiatrie übernehmen sie weniger populäre Versorgungsaufgaben. Statt sie abzuschaffen, sollten sie im Sinne einer Wiedervereinigung stärker im Gesamtsystem verzahnt werden. Insbesondere für die Kliniken gemäß § 63 StGB gibt es bereits eine Reihe von ausbaufähigen Ansätzen. Diese zielen auf die Stärkung offener und ambulanter Versorgungsstrukturen statt den Bau weiterer Mauern, auf Prävention durch Kooperation, den Abbau von Ausgliederungshindernissen und die Rückübernahme von Verantwortung durch die Mitspieler. Veränderungen dieser Art werden nicht aus Idealismus allein motiviert, es stellt sich auch die ökonomische Frage. |
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ISSN: | 1862-7072 1862-7080 |
DOI: | 10.1007/s11757-023-00803-6 |