Künftig „Open Bar“ dank EuGH? Zur Kontrolle des anwaltsrechtlichen Fremdbesitzverbotes anhand der Grundfreiheiten

Das anwaltsrechtliche Fremdbesitzverbot ist für die einen eine bedeutende Bastion vor der „Kommerzialisierung“ des Berufes, für die anderen lästiges Innovationshindernis, etwa bei der Entwicklung von Legal-Tech-Angeboten. Ein jüngst ergangenes Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Anwaltsgerich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europarecht 2023, Vol.58 (6), p.563-577
Hauptverfasser: Gerhold, Maximilian, Lauenstein, Jytte
Format: Artikel
Sprache:eng ; ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das anwaltsrechtliche Fremdbesitzverbot ist für die einen eine bedeutende Bastion vor der „Kommerzialisierung“ des Berufes, für die anderen lästiges Innovationshindernis, etwa bei der Entwicklung von Legal-Tech-Angeboten. Ein jüngst ergangenes Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (BayAGH), der das deutsche anwaltsrechtliche Beteiligungsverbot für unvereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit hält, hat die Diskussion innerhalb des Standes und der Politik erneut belebt. Der Beitrag ordnet die Debatte in den Kontext der facettenreichen Rechtsprechung des EuGH zu anderen reglementierten Berufen ein. Für Rechtsanwälte dürfte das Verbot der Kapitalbeteiligung Berufsfremder mit Unionsrecht vereinbar sein.
ISSN:0531-2485
DOI:10.5771/0531-2485-2023-6-563