Europas Fußballstätten schotten sich ab – Beitrag zum Diskriminierungsverbot der passiven Dienstleistungsfreiheit nach der Dienstleistungsrichtlinie
Die 2006 in Kraft getretene Dienstleistungsrichtlinie hat die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf dem Europäischen Binnenmarkt liberalisiert und harmonisiert. Ihr Verhältnis zum grundfreiheitlich bestimmten Schutzniveau offenbart aber noch heute methodische Schwierigkeiten. Dies gilt vor...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europarecht 2023-01, Vol.58 (5), p.475-496 |
---|---|
Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
Online-Zugang: | Volltext |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die 2006 in Kraft getretene Dienstleistungsrichtlinie hat die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf dem Europäischen Binnenmarkt liberalisiert und harmonisiert. Ihr Verhältnis zum grundfreiheitlich bestimmten Schutzniveau offenbart aber noch heute methodische Schwierigkeiten. Dies gilt vor allem für die Rechtfertigungsmöglichkeiten einer Diskriminierung nach Art. 20 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie. Der nachfolgende Beitrag soll dem Verhältnis von passiver Dienstleistungsfreiheit nach dem AEUV und der Dienstleistungsrichtlinie am Beispiel von Ticketkaufverboten im Profifußball nachgehen. |
---|---|
ISSN: | 0531-2485 |
DOI: | 10.5771/0531-2485-2023-5-475 |