Horizontale Unionsaufsicht und vertikale Werteentwicklung zum Schutz der unionalen Verfassungsidentität – Anmerkung zu den Urteilen des EuGH v. 16.2.2022, Rs. C-156/21 (Ungarn/Parlament und Rat) und C-157/21 (Polen/Parlament und Rat)
Die Entscheidungen machen den Weg für die Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität frei und geben der Kommission durch die breite Auseinandersetzung mit den Einwänden Ungarns und Polens praktische Leitlinien an die Hand. Im horizontalen Schutzmechanismus ist die Kommission Ermittlungs-, der Rat Ent...
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Veröffentlicht in: | Europarecht , Vol.57 (6), p.783-796 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Die Entscheidungen machen den Weg für die Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität frei und geben der Kommission durch die breite Auseinandersetzung mit den Einwänden Ungarns und Polens praktische Leitlinien an die Hand. Im horizontalen Schutzmechanismus ist die Kommission Ermittlungs-, der Rat Entscheidungsinstanz über den Einsatz des politisch scharfen Schwerts der Mittelkürzung. Die Urteile enthalten für das Verhältnis von Union und Mitgliedstaaten aber noch mehr, Grundsätzliches. Sie lichten den konstitutionellen Nebel um die Werteklausel durch konkrete dogmatische Festlegungen. Die Werte aus Artikel 2 EUV definieren nach der Auffassung des Plenums den materiellen Kern der unionalen Verfassungsidentität und werden dogmatisch über Grundsätze, die der Gerichtshof in anderen Normen des Primärrechts vorfindet und an sie rückbindet, operationalisierbar. Der Kreis schließt sich: Kommission und Rat gehen horizontal werteschützend für die Unionsrechtsordnung vor, der EuGH definiert sie vertikal abschließend. |
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ISSN: | 0531-2485 |
DOI: | 10.5771/0531-2485-2022-6-783 |