Qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl in der Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung

Zusammenfassung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat entsprechend dem Sozialgesetzbuch VI den Auftrag, die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die DRV ihren Versicherten Leistungen zur Teilhabe an. Das sind einerseits Leis...

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Veröffentlicht in:Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 2022, Vol.65 (3), p.319-326
Hauptverfasser: Weinbrenner, Susanne, Kayser, Eve Luise, Moser, Nina-Tamara, Siebert, Thorsten
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat entsprechend dem Sozialgesetzbuch VI den Auftrag, die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die DRV ihren Versicherten Leistungen zur Teilhabe an. Das sind einerseits Leistungen zur Prävention und medizinischen Rehabilitation (Reha) und andererseits Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Um diesen Auftrag bestmöglich zu erfüllen, begann die DRV in den 1990er-Jahren mit wissenschaftlicher Unterstützung Instrumente der externen Qualitätssicherung (QS) einzuführen. Das System wurde 1997 fest etabliert. Seither nehmen alle rentenversicherungseigenen Rehaeinrichtungen sowie die von der DRV federführend belegten Rehaeinrichtungen verpflichtend daran teil. Im Laufe der Jahre wurde eine Vielzahl an Instrumenten und Verfahren entwickelt, die verschiedene Aspekte von Qualität abbilden können: Struktur‑, Prozess- und Ergebnisqualität. Bis 2017 hatten die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung keinen Einfluss auf die Zusammenarbeit der RV-Träger mit den Leistungserbringern. Mit der „Verbindlichen Entscheidung“ des Bundesvorstandes der DRV aus dem Jahr 2017 hat die DRV erstmalig die Zuweisung von Rehabilitand*innen mit den Ergebnissen der externen QS verknüpft. Auf dieser Grundlage werden nun – bestätigt durch Artikel 3 des Gesetzes Digitale Rentenübersicht – neue Wege beschritten: Im Rahmen der technisch unterstützten Auswahl einer geeigneten Einrichtung für Versicherte soll Qualität systematisch und transparent eine besondere Bedeutung erlangen und bei der Belegung von Rehaeinrichtungen konsequent berücksichtigt werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der bewährten Instrumente der Reha-QS, über ihre aktuelle Anwendung sowie einen Ausblick auf die Reha-QS der Zukunft.
ISSN:1436-9990
1437-1588
DOI:10.1007/s00103-022-03501-6