Ein neuer Raumordnungsplan für die deutschen Meeresgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone – ein Beitrag für den Meeresschutz?
Zusammenfassung Am 19. August 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- u...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2021-12, Vol.43 (12), p.820-827 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Am 19. August 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und der Ostsee erlassen. Die Verordnung basiert auf 17 Abs. 1 Satz 1 ROG. Raumordnungspläne sind ein zentrales Instrument, um die vielfältigen menschlichen Ansprüche an die Meeresgebiete räumlich zu steuern. Auf diesem Weg können empfindliche marine Lebensräume von schädigenden Nutzungen freigehalten werden. Sie übernehmen damit auch eine wichtige Funktion, um anthropogene Eingriffe in die marinen Ökosysteme zu mindern. Im folgenden Beitrag wird überprüft, inwieweit der vorliegende Marine-Raumordnungsplan diesem Anliegen gerecht wird. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-021-3934-z |