Effektive Kompetenzabgrenzung aufgrund oder durch Verhältnismäßigkeit?

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht im Zentrum der Auseinandersetzung über die Kompetenzabgrenzung durch die Verfassungsgerichte im europäischen Verfassungsverbund. Auf den ersten Blick wirkt seine Heranziehung schlicht als fortgesetzte Proliferation eines gleichermaßen tradierten wie profil...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Staat 2021-08, Vol.60 (2), p.273
1. Verfasser: Grosche, Nils
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht im Zentrum der Auseinandersetzung über die Kompetenzabgrenzung durch die Verfassungsgerichte im europäischen Verfassungsverbund. Auf den ersten Blick wirkt seine Heranziehung schlicht als fortgesetzte Proliferation eines gleichermaßen tradierten wie profilierten öffentlich-rechtlichen Maßstabs in einem unionseigenen Kontext, dem Vorgaben für die Kompetenzabgrenzung einfach entnommen werden können. Der Beitrag behandelt die Möglichkeit einer hiervon abzugrenzenden Verständnisweise des Abstellens auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz seitens des Bundesverfassungsgerichts. Hiernach soll die Anknüpfung an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lediglich dazu dienen, spezifische Anforderungen an eine effektive Kompetenzabgrenzung einzulösen, ohne diese notwendig selbst zu enthalten. Die in Rede stehenden Anforderungen sind Antworten auf ein bestimmtes Problem: die Fähigkeiten des Normadressaten, durch geschickte Konstruktionen Kompetenzbindungen abzustreifen.
ISSN:0038-884X
1865-5203
DOI:10.3790/staa.60.2.273