Medizincontrolling im Krankenhaus

ZusammenfassungHintergrundMit der Einführung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) und dem darin enthaltenen Vorverfahren zur Konfliktbearbeitung wurde die Abrechnungsprüfung von Krankenhausleistungen in Deutschland grundlegend geändert. Das Vorverfahren soll Krankenhäusern und Krankenkassen vor a...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:HeilberufeSCIENCE 2017-11, Vol.8 (3-4), p.87-94
Hauptverfasser: Pfeifer, Vanessa, Ullrich, Jennifer, Nikolai, von Schroeders, Rester, David
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:ZusammenfassungHintergrundMit der Einführung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) und dem darin enthaltenen Vorverfahren zur Konfliktbearbeitung wurde die Abrechnungsprüfung von Krankenhausleistungen in Deutschland grundlegend geändert. Das Vorverfahren soll Krankenhäusern und Krankenkassen vor allem durch den Falldialog helfen, Konflikte bei der Krankenhausabrechnung frühzeitig zu lösen. Es wurde untersucht, ob das Vorverfahren seine Funktion als Konfliktlösungsinstrument erfüllen kann und wie es von den Krankenhäusern bewertet wird.MethodikDie im Krankenhaus tätigen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling bilden die Stichprobe der Untersuchung. Insgesamt gehören 1002 Personen zur Gesellschaft für Medizincontrolling. Wie viele Mitglieder tatsächlich in einem Krankenhaus arbeiten, konnte nicht ermittelt werden. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum vom 04.–11. Juli 2016 durch einen standardisierten Onlinefragebogen.ErgebnisseDas Vorverfahren wurde von 65,3 % (n = 64) der insgesamt 98 befragten Personen in ihrer Einrichtung angewandt. Eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Krankenkassen durch die PrüfvV wurde von 18,4 % (n = 18) angegeben. Insbesondere der Falldialog wurde von 43,9 % (n = 36) als Konfliktlösungsinstrument wahrgenommen. Jedoch gaben 80,4 % (n = 41) der Befragten an, dass die Krankenkassen bei einem Falldialog zusätzliche Informationen verlangen. In diesem Fall geben 29,3 % (n = 12) mehr Informationen weiter.DiskussionDie Ergebnisse zeigen, dass Verbesserungsbedarf bezüglich dem Vorverfahren besteht. Aktuell kann es seine Funktion als Konfliktlösungsinstrument nicht vollständig erfüllen. So fehlen möglicherweise Anreize für eine kooperative Zusammenarbeit seitens der Krankenkassen. Der Falldialog nimmt eine entscheidende Rolle bei der Anwendung des Vorverfahrens ein. Beschränkungen innerhalb des Falldialoges waren häufig der Grund für die Nichtanwendung. Daher sollten Ablauf und Inhalte des Falldialoges konkretisiert und der Datenschutz mehr berücksichtigt werden.
ISSN:2190-2100
DOI:10.1007/s16024-017-0302-2