Eine textkritische Anmerkung zu Tacitus, Germania c. 1,1 und ihre Bedeutung für die Datierung der Schrift

Am ehesten die Form eines Arguments behielt diese Bemerkung, die allerdings erst nach der Änderung von Raetiis zu Raetis greift, durch Lund: "Die MSS lesen retiisque, was von Cellarius zu Recht in R(h)aetisque abgeändert wurde, da die Stämme Germaniens den Stämmen der Nachbarvölker entgegengese...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Glotta (Göttingen) 2004-01, Vol.80 (1/4), p.251-261
1. Verfasser: Schuhmann, Roland
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am ehesten die Form eines Arguments behielt diese Bemerkung, die allerdings erst nach der Änderung von Raetiis zu Raetis greift, durch Lund: "Die MSS lesen retiisque, was von Cellarius zu Recht in R(h)aetisque abgeändert wurde, da die Stämme Germaniens den Stämmen der Nachbarvölker entgegengesetzt werden".15 Diese Behauptung ist aber insofern unzutreffend, als hier eindeutig nicht von den Stämmen Germaniens, sondern vom Land Germanien die Rede ist. 2. Diese Überlegung ist indes nicht ganz neu, derm schon in der Hs. u findet sich die Lesart galijs am Rand, in a steht sic offenbar im Text.17 Sie hat sogar Eingang in einige wenige ältere Ausgaben gefunden.18 Auffälligerweise zitiert übrigens Beatus Rhenanus, der in seinen Ausgaben durchweg die Form Gallis bietet, in seinen Res Germanicae aus dem Jahre 1531 bei der Behandlung der germanischen Grenzen Tacitus folgendermaßen: sane nunc melius verba Taciti intelligentur, quum scribit Germaniam a Galliis Rhetiisque et Pannoniis Rheno ac Danubio fluminibus separari 'nun werden die Worte des Tacitus in der Tat besser verstanden, wenn er schreibt, dass Germanien von Gallien, Rätien und Pannonien durch die Flüsse Rhein und Donau geschieden wird'.19 Diese Konjektur hat sich jedoch zu Recht nicht durchsetzen können, da sie keinerlei handschriftliche Gewähr hat.20 Dies macht jedoch deutlich, dass die handschriftliche Lage insgesamt, also nicht nur an diesem Punkt, angemessener berücksichtigt werden muss. Der Singular erklärt sich an dieser Stelle wohl aus dem Superlativ. 36 Diese Datierung gilt weithin als fest (vgl. aber den warnenden Hinweis von Beck 1998: 31: "So wird viel zu wenig berücksichtigt, daß das allgemein vertretene Abfassungsdatum ... in Wahrheit durch keinen einzigen Beleg gesichert ist"); es wird lediglich darüber gestritten, ob die Germania Ende 98 (communis opinio) oder Anfang 98 (so Beck 1998) geschrieben sei. (1817): C. Cornelii Taciti Equitis Romani Germania, Vratislaviae Perl, G. (1990): Griechische und lateinische Quellen zur Frühgeschichte Mitteleuropas bis zur Mitte des I. Jahrtausends u.Z., hrsg. v. J. Herrmann.
ISSN:0017-1298
2196-9043