Das Gesetz zwischen Recht und Politik

Im demokratischen Verfassungsstaat des Grundgesetzes erfolgt staatliche Steuerung über das Gesetz, das seinerseits in der Sache kondensierte Politik ist. Dies stellt sich als Endpunkt einer Entwicklung dar, die durch die Entkoppelung von Gesetzesform und Gesetzesinhalt im formellen Gesetzesbegriff e...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Politik 2019-03, Vol.66 (1), p.98-114
1. Verfasser: Waldhoff, Christian
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im demokratischen Verfassungsstaat des Grundgesetzes erfolgt staatliche Steuerung über das Gesetz, das seinerseits in der Sache kondensierte Politik ist. Dies stellt sich als Endpunkt einer Entwicklung dar, die durch die Entkoppelung von Gesetzesform und Gesetzesinhalt im formellen Gesetzesbegriff ermöglicht wurde. Die deutsche Tradition hatte demgegenüber eher Recht und Gesetz gegeneinander ausgespielt. Bedeutung und Funktion des Gesetzes sind jedoch verfassungsakzessorisch, so dass überholte Vorstellungen etwa aus dem Konstitutionalismus nicht fortgeführt werden können. Die Steuerungsfunktion des Gesetzes ist aus verschiedenen Richtungen bedroht: Diskursiv wird die Steuerungsleistung von Parlamentsgesetzen bestritten ohne demokratietheoretisch akzeptable Alternativen anbieten zu können; Sehnsüchte nach überholten Gesetzesvorstellungen leben regelmäßig in Idealbildern wieder auf, sind jedoch einerseits unrealistisch, andererseits verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar. Die unter dem Grundgesetz unstrittige Verfassungsbindung des Gesetzgebers mit ausgebauter Verfassungsgerichtsbarkeit muss genügend Spielräume für politische Dezision lassen, soll Gesetzgebung nicht zu bloßem Verfassungsvollzug degenerieren und damit ihre Funktion verfehlen. Vor einer auch zurzeit wieder geforderten übermäßigen Aufladung der Verfassung mit inhaltlichen Politikzielen ist daher zu warnen. In the democratic constitutional state of the Grundgesetz governance takes place through statute law, which in turn is nothing else than condensed politics. This represents the end point of a development that was made possible by the decoupling of form and content of the law in the formal concept of statute. The German tradition has rather played right and law off against each other. The meaning and function of the law, however, are adherent to constitutional law, so that outdated ideas, for example from constitutionalism, cannot be carried forward. Governance through statute law is threatened from various directions: The governing function of parliamentary statute law is disputed by intellectual discourse without offering alternatives acceptable in terms of democratic theory; longings for outdated ideas of the law regularly revive in ideal images. But on the one hand they are unrealistic and on the other hand constitutionally unenforceable. The undeniable obligation of the legislator under the Grundgesetz to comply with the constitution, joined by an intensive juridical review, must leave s
ISSN:0044-3360
DOI:10.5771/0044-3360-2019-1-98