Quod omnes tangit: Transnationale Verfassungen ohne Demokratie?

Abstract Kritiker des globalen Konstitutionalismus diagnostizieren ein chronisches Demokratiedefizit transnationaler Regimes. Sie berufen sich dazu auf eine klassische Parömie: Quod omnes tangit, ab omnibus tractari et approbari debet. Die Identität von Autoren und Betroffenen der Normsetzung wird a...

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Veröffentlicht in:Der Staat 2018-01, Vol.57 (2), p.171-194
1. Verfasser: Teubner, Gunther
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Abstract Kritiker des globalen Konstitutionalismus diagnostizieren ein chronisches Demokratiedefizit transnationaler Regimes. Sie berufen sich dazu auf eine klassische Parömie: Quod omnes tangit, ab omnibus tractari et approbari debet. Die Identität von Autoren und Betroffenen der Normsetzung wird als zeitloses und unabänderliches Prinzip der Demokratie präsentiert. Doch ignorieren sie die Notwendigkeit, dass sich unter historisch veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, besonders in der aktuellen Transnationalisierung das Demokratieprinzip radikal rekontextualisiert. Die Rekontextualisierung geschieht in zwei Schritten. Im ersten Schritt der Generalisierung wird das für den Nationalstaat typische Repräsentationsprinzip ersetzt durch das Prinzip des demokratischen Selbstwiderspruchs. Im zweiten Schritt der Respezifizierung wird angesichts der hohen Diversität transnationaler Regimes eine extreme Variationsbreite der Verfahren demokratischen Selbstwiderspruch unausweichlich sein. Eine Orientierung für diese Variationen dürfte das Leitprinzip epistemischer Subsidiarität" bieten.
ISSN:0038-884X
1865-5203
DOI:10.3790/staa.57.2.171