Stillschutz nach dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Zusammenfassung Zum 1. Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Das MuSchG ist durch die Reform zeitgemäß und verständlicher gefasst worden. Zudem sind die Regelungen zum Mutterschutz besser strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Ziel des Gesetzes bleibt es, eine...
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Veröffentlicht in: | Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 2018, Vol.61 (8), p.1001-1007 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zum 1. Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Das MuSchG ist durch die Reform zeitgemäß und verständlicher gefasst worden. Zudem sind die Regelungen zum Mutterschutz besser strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Ziel des Gesetzes bleibt es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Um die Wirksamkeit des Gesetzes in diesem Sinne zu verbessern, mussten die Gefährdungen einer modernen Arbeitswelt für schwangere und stillende Mütter und die mutterschutzrechtlichen Arbeitgeberpflichten besser konturiert werden. Damit werden die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt, dem Beruf während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen. Mit der Reform soll berufsgruppenunabhängig ein für alle Frauen einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit sichergestellt werden. Insbesondere der durch das MuSchG sichergestellte Schutz der stillenden Frauen soll in diesem Beitrag näher dargestellt werden. |
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ISSN: | 1436-9990 1437-1588 |
DOI: | 10.1007/s00103-018-2774-3 |