Integriertes Hochwasserrisikomanagement in den Bundesländern am Beispiel Steiermark und Oberösterreich

Zusammenfassung Integriertes Hochwasserrisikomanagement hat in der Steiermark bereits jahrzehntelange Tradition, die sich sukzessive weiterentwickelt hat. Bereits 1986 wurden mit dem „Maßnahmenkatalog für den Naturnahen Wasserbau“ die ersten verbindlichen Schritte für einen integralen Planungsprozes...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft 2018, Vol.70 (1-2), p.39-44
Hauptverfasser: Hornich, Rudolf, Schlacher, Christoph, Weingraber, Felix
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Integriertes Hochwasserrisikomanagement hat in der Steiermark bereits jahrzehntelange Tradition, die sich sukzessive weiterentwickelt hat. Bereits 1986 wurden mit dem „Maßnahmenkatalog für den Naturnahen Wasserbau“ die ersten verbindlichen Schritte für einen integralen Planungsprozess gesetzt. Noch unter dem Eindruck der Hochwasserereignisse des Jahres 2002 erarbeitete die Abteilung Raumplanung gemeinsam mit der Wasserwirtschaftsabteilung ein Sachprogramm, welches klare rechtliche Rahmenbedingungen für Baumaßnahmen in Hochwassergebieten geschaffen hat und somit einen wichtigen Beitrag für präventiven Hochwasserschutz in Siedlungsgebieten leistete. Die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne gemäß EU-Hochwasserrichtlinie (RL 2007/60/) war ein Beteiligungsprozess mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit, bei dem neben den Fachdienststellen des Bundes und des Landes auch andere Einrichtungen und Institutionen wie z. B. Gemeinden, Feuerwehren, die Raumordnung und der Katastrophenschutz in das Hochwasserrisikomanagement eingebunden wurden. In Oberösterreich wird neben der Verbesserung der Prognosesysteme vor allem auf integrale Bearbeitungen bei Gefahrenzonenplänen und im Bereich des Katastrophenschutzes gesetzt. Die erstellten Hochwasserrisikomanagementpläne leisten hierbei einen wertvollen Beitrag.
ISSN:0945-358X
1613-7566
DOI:10.1007/s00506-017-0444-6