Botanicals in Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
Zusammenfassung Die Europäische Verordnung (EG) 1925/2006 (sog. Anreicherungsverordnung) regelt die Voraussetzungen unter denen Vitamine, Mineralstoffe und bestimmte andere Stoffe – wie Pflanzen und Pflanzenteile – als Zusätze in sog. (nährstoff-)angereicherten Lebensmitteln verwendet werden dürfen....
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Veröffentlicht in: | Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2016, Vol.11 (3), p.227-240 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Die Europäische Verordnung (EG) 1925/2006 (sog. Anreicherungsverordnung) regelt die Voraussetzungen unter denen Vitamine, Mineralstoffe und bestimmte andere Stoffe – wie Pflanzen und Pflanzenteile – als Zusätze in sog. (nährstoff-)angereicherten Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Gemäß dem Anwendungsvorrang der europäischen Rechtsvorschriften sollten seit Wirksamwerden dieser Verordnung zum 1. Juli 2007 nationale Vorschriften nicht mehr anwendbar sein. Allerdings regelt die Verordnung derzeit faktisch nur die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen. Eine umfassende Stoffliste mit verbotenen oder nur beschränkt in Lebensmitteln verwendbaren pflanzlichen Stoffen wurde entgegen der Zielsetzung noch nicht umgesetzt. Solange demnach keine spezifische Gemeinschaftsvorschrift über ein Verbot oder eine Beschränkung der Verwendung von Pflanzen in Lebensmitteln existiert, werden in den europäischen Mitgliedsstaaten bis auf weiteres die einschlägigen nationalen Vorschriften angewendet. Die nationalen Auflistungen von Pflanzenstoffen folgen keiner einheitlichen Systematik und sind nur teilweise rechtsverbindlich. Anhand einer vergleichenden Bestandsaufnahme der nationalen Stofflisten wird die voneinander abweichende Einstufung bestimmter Pflanzen ersichtlich. Diese Ausgangslage erschwert eine Vereinheitlichung auf europäischer Ebene erheblich und die Schaffung einer EU-weit geltenden Stoffliste stellt somit eine enorme Herausforderung dar. |
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ISSN: | 1661-5751 1661-5867 |
DOI: | 10.1007/s00003-016-1023-7 |