Die traumatische Gehirnverletzung und ihre forensische Bedeutung
Nach den ersten Teilen der Artikelserie (vgl. Brodbeck et al. 2017; Brodbeck et al. 2018; Brodbeck 2020; Brodbeck 2021), die den Greifreflex und die Entstehung von Blutspuren nach Kopfverletzungen behandelten, wird im dritten Teil auf die forensische Bedeutung der Gehirnverletzungen und insbesondere...
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Veröffentlicht in: | SIAK journal 2022-07, Vol.19 (2), p.53-60 |
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Hauptverfasser: | , , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Nach den ersten Teilen der Artikelserie (vgl. Brodbeck et al. 2017; Brodbeck et al. 2018; Brodbeck 2020; Brodbeck 2021), die den Greifreflex und die Entstehung von Blutspuren nach Kopfverletzungen behandelten, wird im dritten Teil auf die forensische Bedeutung der Gehirnverletzungen und insbesondere der Gehirnschwellung eingegangen.1 Gehirnschwellungen sind von hoher Relevanz in der Tatortarbeit, da sie zu verzögerten Einschränkungen der Geschädigten führen können und somit erheblichen Einfluss auf die am Tatort vorgefundenen Spuren haben können. Weiters werden die Einwirkungen von Schädel-Hirn-Traumata (SHT) auf das Gedächtnis von Geschädigten erläutert. Überlebte Schädel-Hirn-Verletzungen können später im Rahmen von Zeugenaussagen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu äußerlich anscheinend gegensätzlichen Aussagen führen. Bei genauerer Betrachtung und unter Berücksichtigung der erfolgten Schädel-Hirn-Traumata sind solche Aussagen nicht zwingend widersprüchlich, sondern in ihrer Entstehung dem Broken-Continuity-Effekt (BCE) zuzuordnen, der im Rahmen dieses Artikels beschrieben wird. Traumatische Verletzungen des Gehirns sind oft mit Verletzungen des Schädels vergesellschaftet, weshalb man im Deutschen für Verletzungen dieser Art den Begriff des Schädel-Hirn-Traumas verwendet. Betrachtet man den englischsprachigen Raum, so werden dort die Verletzungen des Gehirns allein als „traumatic brain injury“ (TBI), somit als traumatische Gehirnverletzung betrachtet. Dies sei als geographischer Unterschied in der Begrifflichkeit kurz vorab erläutert. |
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ISSN: | 1813-3495 2410-745X |