Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU
Da seit der Revision des Obligationenrechts im Jahr 2013 nur noch "grössere Unternehmen" im Lagebericht Aufschluss über die Durchführung einer Risikobeurteilung geben müssen, entfällt diese Berichterstattungspflicht für kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU). Entgegen einer weit verbrei...
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Format: | Tagungsbericht |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Da seit der Revision des Obligationenrechts im Jahr 2013 nur noch "grössere Unternehmen" im Lagebericht Aufschluss über die Durchführung einer Risikobeurteilung geben müssen, entfällt diese Berichterstattungspflicht für kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU). Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist in der Schweiz jedoch kein Verwaltungsrat eines KMU von der Pflicht zur Ausgestaltung, Implementierung und Überwachung eines integralen Risikomanagement-Systems befreit. Kommt der Verwaltungsrat dieser Pflicht nicht nach, droht ihm gegebenenfalls nicht nur eine aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage, sondern möglicherweise auch eine strafrechtliche Verfolgung.
In der juristischen Dissertation "Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU"
(Durrer Mirjam, Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU, Dissertation Luzern
2016, Zürich/St. Gallen 2017; https://www.dike.ch/Mirjam-Durrer) werden die rechtlichen Grundlagen des integralen Risikomanagement-Systems im schweizerischen Obligationenrecht erläutert und es wird auf bestehende Lücken hingewiesen. Sodann werden das "Enterprise Risk Management – Integrated Framework" von COSO, die Norm ISO 31000 und das "Knowledge Framework" der Hochschule für Wirtschaft in Luzern (HSLU) formell analysiert, materiell miteinander verglichen und auf ihre Praxistauglichkeit für schweizerische KMU-Verwaltungsräte hin überprüft. Die Entwicklung eines rechtlich fundierten und praxisorientierten Lösungsansatzes für die Ausgestaltung, Implementierung und Überwachung eines integralen Risikomanagement-Systems mitsamt Handlungsempfehlungen zuhanden des Verwaltungsrates beschliessen diese Dissertation.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse aus der Dissertation ermöglichen und – unter Einbezug von neuesten Erfahrungen aus der Praxis – die Herausforderungen für den Verwaltungsrat bei der Ausgestaltung, Implementierung und Überwachung eines integralen Risikomanagement-Systems aufzeigen. |
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DOI: | 10.5281/zenodo.2620881 |