Personenbezogene Daten als Leistungsgegenstand: Die Einwilligung als Wegbereiter des Datenschuldrechts
Personenbezogene Daten werden in zunehmendem Ausmaß als Leistungsgegenstand kommerzialisiert. Infolgedessen stellt sich die Frage, wie diese ökonomische Realität rechtlich abgebildet werden kann. Die Entstehung eines Datenschuldrechts auf Grundlage der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich möglich, läu...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 2017-11, Vol.72 (21), p.1036-1046 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Personenbezogene Daten werden in zunehmendem Ausmaß als Leistungsgegenstand kommerzialisiert. Infolgedessen stellt sich die Frage, wie diese ökonomische Realität rechtlich abgebildet werden kann. Die Entstehung eines Datenschuldrechts auf Grundlage der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich möglich, läuft derzeit aber schnell auf datenschutzrechtlichen Grund auf. Während das Schuldrecht auf dem Grundsatz einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt beruht, gilt im Datenschutzrecht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Kurzum: Datenschuld- und Datenschutzrecht befinden sich auf Kollisionskurs. Der Beitrag macht einen Vorschlag, wie dieses rechtliche Spannungsverhältnis aus privatrechtlicher Perspektive aufgelöst werden kann. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |