Raumplanungsrecht und Wettbewerb
Im deutschen Planungsrecht gilt das Dogma der wettbewerblichen Neutralität der Planung mit direktem Raumbezug in Gestalt der Raumordnungsplanung, Landesplanung, der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Die Raumplanung habe nur die Kompetenz zu wettbewerbsneutraler Planung. Exemplarisch: „Die Plan...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik 2016-05, Vol.49 (4), p.107-111 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Im deutschen Planungsrecht gilt das Dogma der wettbewerblichen Neutralität der Planung mit direktem Raumbezug in Gestalt der Raumordnungsplanung, Landesplanung, der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Die Raumplanung habe nur die Kompetenz zu wettbewerbsneutraler Planung. Exemplarisch: „Die Plangeber und die Rechtsprechung haben immer wieder unterstrichen, dass unser Raumordnungs- und Städtebausystem wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei formuliert ist und praktiziert wird” (Hager, BauR 2011, 1100). Die Gegenthese lautet: Das deutsche Raumplanungsrecht ist auf allen vier Stufen weder wettbewerbsneutral konzipiert und wird schon gar nicht so praktiziert. |
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ISSN: | 0514-6496 |