BVerfG, 23.9.2015 – 2 BvE 6/11. Auslandseinsätze der Bundeswehr bei Gefahr im Verzug

Das BVerfG hat sich zum Fall der Evakuierung (unter anderem) deutscher Staatsangehöriger aus Libyen im Jahr 2011 durch die Bundeswehr mit der Kompetenz der Bundesregierung, bei Gefahr im Verzug Auslandseinsätze zu beschließen, sowie mit der Frage der (nachträglichen) Befassung des Parlaments in solc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2015-01, Vol.71 (1), p.37-50
1. Verfasser: Sauer, Heiko
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das BVerfG hat sich zum Fall der Evakuierung (unter anderem) deutscher Staatsangehöriger aus Libyen im Jahr 2011 durch die Bundeswehr mit der Kompetenz der Bundesregierung, bei Gefahr im Verzug Auslandseinsätze zu beschließen, sowie mit der Frage der (nachträglichen) Befassung des Parlaments in solchen Konstellationen befasst. Heiko Sauer (JZ 2016, 46) bemängelt, dass der Senat wichtigen Fragen sowohl hinsichtlich der Umstände des entschiedenen Falles als auch zu § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ausgewichen sei.
ISSN:0022-6882
1868-7067