Die neue arbeitsrechtliche Grundordnung der katholischen Kirche und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse

Kirchen genießen in Deutschland eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Die Verfassung gibt ihnen Freiheiten, ihre arbeitsrechtliche Situation selbst zu bestimmen, und AN bes. Loyalitätspflichten, z. B. das Verbot des Kirchenaustritts oder der Wiederverheiratung. Die Vollversammlung des Verba...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Recht 2015-10, Vol.63 (10), p.352-354
1. Verfasser: Stiens, Gerhard
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kirchen genießen in Deutschland eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Die Verfassung gibt ihnen Freiheiten, ihre arbeitsrechtliche Situation selbst zu bestimmen, und AN bes. Loyalitätspflichten, z. B. das Verbot des Kirchenaustritts oder der Wiederverheiratung. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat auf ihrer Sitzung am 27.04.2015 eine Änderung der »Ordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse« (Grundordnung – GrO) beschlossen. Individualrechtlich enthält die GrO einige substantielle Veränderungen, vor allem für die Fälle Wiederverheiratung und Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. So lässt sie eine stärkere Abwägung im Einzelfall zu, betont ausdrücklich das Ultima-Ratio-Prinzip, unterscheidet bei Loyalitätsverstößen nach Stellung und Funktion der AN und wertet nur bei kath. Mitarbeitern die Wiederverheiratung als Loyalitätsverstoß. Im kollektivrechtlichen Bereich bestätigt die GrO dagegen den sog. Dritten Weg und schließt den Abschluss von TV nach wie vor aus. Neu ist lediglich das Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu allen kirchl. Einrichtungen. Das Inkrafttreten der GrO ist davon abhängig, dass sie von den einzelnen Bistümern anerkannt wird. German Churches do have a special constitutional position. They are granted the freedom to decide on their situation concerning labour law, especially in ways of duties of loyalty e.g. the prohibition of leaving Church as well as remarriage, by the German Constitution. The plenary meeting of the Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) decided a modification of the »Ordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse« (basic order) on its meeting on 4.27.2015. Concerning individual law, this basic order contains substantial modifications especially concerning remarriage and civil union. Thus, in individual cases there are more possibilities for the appreciation of values. Furthermore, the order stresses the principle of ultima ratio and differentiates according to position and function of the employee when it comes to a violation of loyalty. Therefore, remarriage is only assessed as a violation concerning Catholic employees. With regard to collective law, the basic order confirms the so-called »third way« and therefore precludes the conclusion of collective agreements. Only trade unions' right of access to all churchly facilities is new. The coming into force of the basic order depends on the recognition of the si
ISSN:0003-7648