BGH, 14. 6. 2013 – V ZR 108/12. Als Zahlungsmittel zugelassene Sammlermünzen – Geld im Sinne des § 935 Abs. 2 BGB?

Der BGH hat in seiner Entscheidung die Eigenschaft von Sammlermünzen als „Geld” i.S. des § 935 Abs. 2 BGB verneint, auch soweit diese als Zahlungsmittel zugelassen sind. Damit war ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Münzen abzulehnen. Johannes W. Flume (JZ 2013, 1114) stimmt nur im Ergebnis, nicht a...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2013-11, Vol.68 (22), p.1111-1116
1. Verfasser: Flume, Johannes W.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der BGH hat in seiner Entscheidung die Eigenschaft von Sammlermünzen als „Geld” i.S. des § 935 Abs. 2 BGB verneint, auch soweit diese als Zahlungsmittel zugelassen sind. Damit war ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Münzen abzulehnen. Johannes W. Flume (JZ 2013, 1114) stimmt nur im Ergebnis, nicht aber der Begründung zu.
ISSN:0022-6882
1868-7067