Die Richtlinie zur Leiharbeit
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist die Richtlinie 2008/104/EG v. 19.11.2008 über Leiharbeit (LA-RL) am 5.12.2008 in Kraft getreten. Sie ergänzt u.a. die RL 91/383/EWG zum Arbeitsschutz von atypischen Arbeitsverhältnissen und steht in engem Zusammenhang mit der RL 96/71/EG zu grenzüberschreite...
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Recht 2010-01, Vol.58 (1), p.10-15 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist die Richtlinie 2008/104/EG v. 19.11.2008 über Leiharbeit (LA-RL) am 5.12.2008 in Kraft getreten. Sie ergänzt u.a. die RL 91/383/EWG zum Arbeitsschutz von atypischen Arbeitsverhältnissen und steht in engem Zusammenhang mit der RL 96/71/EG zu grenzüberschreitenden Formen der Arbeitnehmerentsendung. Die RL 2008/104/EG enthält eine Vielzahl von Bestimmungen, die gesetzliche Änderungen im AÜG zum Schutz der Leiharbeitnehmer erforderlich machen. Die Änderungen müssen unter Beibehaltung des bisherigen Schutzniveaus von Leiharbeitnehmern (Art. 9 Abs. 2) bis spätestens 5.12.2011 erfolgen (Art. 11 Abs. 1 RL). Soweit § 11 Abs. 4 Satz 3 AÜG, der nach Inkrafttreten der LA-RL in das AÜG eingefügt wurde, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der LA-RL verstößt, darf er nicht angewandt werden. Auch die Rspr. ist gehalten, richtlinienkonforme Korrekturen bei der Anwendung und Auslegung von Vorschriften des AÜG vorzunehmen. Daneben müssen die bestehenden TV und BV an die Bestimmungen der RL angepasst werden. Die vornehme Zurückhaltung der verschiedenen Akteure bei der Umsetzung der LA-RL lässt sich nicht aufrechterhalten. An der Verpflichtung, Gemeinschaftsrecht richtlinienkonform umzusetzen, führt trotz der in Deutschland vorherrschenden Deregulierungseuphorie kein Weg vorbei. Den englischsprachigen Abstract finden Sie auf arbeitundrecht.eu |
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ISSN: | 0003-7648 |