Zwischen europäischem Verfassungsauftrag und Deregulierung: Arbeitsschutzrecht in der Bewährung

Ziel des Arbeitsschutzes war und ist die Bewahrung von Leben und Gesundheit i. V. m. der Berufsarbeit (Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Schutz vor Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen). Die Arbeit soll insges. den körperlichen, geistigen und seelischen Kr...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Recht 2005-07, Vol.53 (7), p.248-252
1. Verfasser: Pieper, Ralf
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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