Zwischen europäischem Verfassungsauftrag und Deregulierung: Arbeitsschutzrecht in der Bewährung
Ziel des Arbeitsschutzes war und ist die Bewahrung von Leben und Gesundheit i. V. m. der Berufsarbeit (Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Schutz vor Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen). Die Arbeit soll insges. den körperlichen, geistigen und seelischen Kr...
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Recht 2005-07, Vol.53 (7), p.248-252 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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