Zwischen europäischem Verfassungsauftrag und Deregulierung: Arbeitsschutzrecht in der Bewährung
Ziel des Arbeitsschutzes war und ist die Bewahrung von Leben und Gesundheit i. V. m. der Berufsarbeit (Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Schutz vor Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen). Die Arbeit soll insges. den körperlichen, geistigen und seelischen Kr...
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Recht 2005-07, Vol.53 (7), p.248-252 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Ziel des Arbeitsschutzes war und ist die Bewahrung von Leben und Gesundheit i. V. m. der Berufsarbeit (Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Schutz vor Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen). Die Arbeit soll insges. den körperlichen, geistigen und seelischen Kräften des Beschäftigten entsprechen. Der in dieser Weise „ganzheitlich“ verstandene Arbeitsschutz geht über das tradierte, weitgehend durch den technischen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geprägte Arbeitsschutzverständnis hinaus und beruht wesentlich auf Impulsen der europäischen Arbeits- und Sozialpolitik und europäischer Arbeitsschutzrichtlinien. Der Unterschied zum „business as usual“ der vergangenen 150 Jahre liegt darin, dass auch der Arbeitsschutz dezidiertes Zielobjekt von Deregulierungsbestrebungen geworden ist und zwar binnen kürzester Frist. Diese werden im Einzelnen beschrieben. The aim of Labour Protection was and is the protection of life and health related to professional work (warding off accident risks and occupational threats to health, prevention of injuries and work related illnesses). Work on the whole shall correspond to the physical, mental and emotional powers of the occupied person. This "wholistic" view of labour protection extends the traditional understanding of labour protection characterised by technical labour protection and prevention of accidents. It is based on impulses of the European labour and social policy and European labour protection directives. The difference to "business as usual " of the past 150 years is that nowadays labour protection has become special target of moves for deregulation within the shortest period. These are described in detail. |
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ISSN: | 0003-7648 |