Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Der Artikel behandelt zunächst die Definition der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV mit der Unterscheidung zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen und kurzfristigen Beschäftigungen, die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse, die Neuregelungen in der Rente...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Recht 1999-07, Vol.47 (7), p.249-258
1. Verfasser: Feldhoff, Kerstin
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Artikel behandelt zunächst die Definition der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV mit der Unterscheidung zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen und kurzfristigen Beschäftigungen, die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse, die Neuregelungen in der Rentenversicherung (Beitragspflicht des Arbeitgebers, aber keine Versicherungspflicht, jedoch Option auf den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit), in der Krankenversicherung (Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 10% des Arbeitsentgelts der geringfügigen Beschäftigung), die Meldepflichten der Arbeitgeber an die Krankenkassen, den Wegfall der pauschalierten Lohnsteuer auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Die Autorin kritisiert den Ausschluss geringfügig Beschäftigter aus dem Geltungsbereich von TV und aus Systemen der betrieblichen Altersversorgung, gerade auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Mann und Frau. In der Praxis werden geringfügig Beschäftigte oft rechtswidrig benachteiligt, etwa bei Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Geringfügig Beschäftigte sind aktiv und passiv wahlberechtigt für den BR. Freilich beschäftigen vor allem Kleinbetriebe überproportional häufig geringfügig Beschäftigte, und in diesen Kleinbetrieben gibt es häufig keine BR. Die abschließende Beurteilung der Reform ist durchaus kritisch: Die Beibehaltung des Rechtsinstituts „geringfügige Beschäftigung“, die Problematik der Freiwilligkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit angesichts der ohnehin geringen Nettolöhne, die ungleiche Stellung in der Krankenversicherung, die Privilegierung der traditionellen Ehe durch die Steuerfreiheit für „zuverdienende Ehefrauen“ sind einige der Kritikpunkte. Nach Meinung der Autorin wird durch die Reform der Trend zu deregulierten Beschäftigungsverhältnissen mit nicht existenzsichernden Einkommen zumindest langfristig nicht verhindert. This article deals with the definition of low paid part time employment as stipulated in § 8 SGB IV which differentiates between low paid jobs and short term employment; multiple employment; new regulations for old age insurance (employers' obligatory contribution, but no obligation for the employee to contribute, however with an option on voluntary insurance); new regulations for health insurance (employers' health insurance contribution set at 10 % of the salary); the employers' obligation to register those in such employment with the health insurance;
ISSN:0003-7648