Perspektiven zum Opferschutz — Reform der Reform

Am 1. 10. 2009 ist das, Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz, BGBl I, 2009, 2280) in Kraft getreten. Es führt nicht nur zu einer rechtlichen Besserstellung von Verletzten, sondern für die Justiz auch zu einem erweiterten Aufwand, zu V...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik 2009-10, Vol.42 (7), p.212-214
1. Verfasser: Bittmann, Folker
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 1. 10. 2009 ist das, Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz, BGBl I, 2009, 2280) in Kraft getreten. Es führt nicht nur zu einer rechtlichen Besserstellung von Verletzten, sondern für die Justiz auch zu einem erweiterten Aufwand, zu Verzögerungen und Verkomplizierungen. Es enthält einige für Opfer durchaus fragwürdige und andere aus Sicht der Verteidigung zweifelhafte Regelungen — und dürfte deshalb den Boden für weitere Änderungen bereiten: Nach der Reform ist vor der Reform! Der Beitrag verbindet die Vorstellung des Inhalts des neuen Gesetzes mit weiteren rechtspolitischen Perspektiven.
ISSN:0514-6496