Neuregelung der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau
Die Länder bauen und verwalten die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes, der dafür keine eigene Straßenbauverwaltung vorhält. Die Bundesstraßen erfüllten heute in erster Linie regionale Verkehrsfunktionen und sind für den Bund nicht mehr von Bedeutung. Der Bau und die Verwalt...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik 2005-03, Vol.38 (2), p.57-60 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Die Länder bauen und verwalten die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes, der dafür keine eigene Straßenbauverwaltung vorhält. Die Bundesstraßen erfüllten heute in erster Linie regionale Verkehrsfunktionen und sind für den Bund nicht mehr von Bedeutung. Der Bau und die Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch die Länder werden wegen der unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern zunehmend problematischer. Der Bundesrechnungshof empfiehlt Bund und Ländern, im Zuge der allgemeinen Föderalismusdebatte die in Art. 90 GG festgelegte Aufgabenverteilung im Bundesfernstraßenbau neu zu ordnen. Der Bund soll sich auf Bau und Betrieb der Bundesautobahnen beschränken, und die Länder sollen die bisherigen Bundesstraßen betreiben. |
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ISSN: | 0514-6496 |