Wahrscheinlichkeitshaftung: Anmerkungen zu einem alternativen Haftungskonzept

Nach geltendem deutschen Schadensrecht muß der Geschädigte grundsätzlich nachweisen, daß sein Schaden durch ein Verhalten des in Anspruch Genommenen verursacht worden ist; sonst greifen Schadensersatzansprüche nicht durch. In vielen Schadenssachverhalten liegen jedoch typische Erkenntnisprobleme hin...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik 1998-01, Vol.31 (1), p.27-31
1. Verfasser: Wiese, Göth Tobias
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!