Kernfragen der Verfassungsreform: Plädoyer für eine Konzentration auf das Wesentliche
Der Bundesrat hat am 1. März eine „Verfassungskommission“ eingesetzt, die aus je zwei Vertretern aller 16 Länder besteht. Der Präsident des Bundesrates ist beauftragt worden, „eine Verständigung mit dem Bundestag über das Verfahren herbeizuführen, in dem die in Vollzug von Artikel 5 des Einigungsver...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik 1991-05, Vol.24 (5), p.161-166 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Der Bundesrat hat am 1. März eine „Verfassungskommission“ eingesetzt, die aus je zwei Vertretern aller 16 Länder besteht. Der Präsident des Bundesrates ist beauftragt worden, „eine Verständigung mit dem Bundestag über das Verfahren herbeizuführen, in dem die in Vollzug von Artikel 5 des Einigungsvertrages angestrebte Verfassungsdiskussion in Bundestag und Bundesrat zusammengeführt werden kann.“ |
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ISSN: | 0514-6496 |