Kernfragen der Verfassungsreform: Plädoyer für eine Konzentration auf das Wesentliche

Der Bundesrat hat am 1. März eine „Verfassungskommission“ eingesetzt, die aus je zwei Vertretern aller 16 Länder besteht. Der Präsident des Bundesrates ist beauftragt worden, „eine Verständigung mit dem Bundestag über das Verfahren herbeizuführen, in dem die in Vollzug von Artikel 5 des Einigungsver...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik 1991-05, Vol.24 (5), p.161-166
1. Verfasser: Kröning, Volker
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Bundesrat hat am 1. März eine „Verfassungskommission“ eingesetzt, die aus je zwei Vertretern aller 16 Länder besteht. Der Präsident des Bundesrates ist beauftragt worden, „eine Verständigung mit dem Bundestag über das Verfahren herbeizuführen, in dem die in Vollzug von Artikel 5 des Einigungsvertrages angestrebte Verfassungsdiskussion in Bundestag und Bundesrat zusammengeführt werden kann.“
ISSN:0514-6496