BGH 23. 3. 2001 — 2 StR 488/00. Zum Verhältnis der Tatbestandsmerkmale „Offenbarung eines Geheimnisses“ und „ Verletzung wichtiger öffentlicher Interessen

Das Urteil des 2. Strafsenats des BGH nimmt grundlegend zum Verhältnis der Tatbestandsmerkmale „Offenbarung eines Geheimnisses“ und „Verletzung wichtiger öffentlicher Interessen“ in § 353 b StGB Stellung. Perron (JZ 2002, 50) widerspricht insoweit den Ausführungen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2002-01, Vol.57 (1), p.48-52
1. Verfasser: Perron, Walter
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Urteil des 2. Strafsenats des BGH nimmt grundlegend zum Verhältnis der Tatbestandsmerkmale „Offenbarung eines Geheimnisses“ und „Verletzung wichtiger öffentlicher Interessen“ in § 353 b StGB Stellung. Perron (JZ 2002, 50) widerspricht insoweit den Ausführungen.
ISSN:0022-6882
1868-7067