BGH 23. 3. 2001 — 2 StR 488/00. Zum Verhältnis der Tatbestandsmerkmale „Offenbarung eines Geheimnisses“ und „ Verletzung wichtiger öffentlicher Interessen
Das Urteil des 2. Strafsenats des BGH nimmt grundlegend zum Verhältnis der Tatbestandsmerkmale „Offenbarung eines Geheimnisses“ und „Verletzung wichtiger öffentlicher Interessen“ in § 353 b StGB Stellung. Perron (JZ 2002, 50) widerspricht insoweit den Ausführungen.
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 2002-01, Vol.57 (1), p.48-52 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Das Urteil des 2. Strafsenats des BGH nimmt grundlegend zum Verhältnis der Tatbestandsmerkmale „Offenbarung eines Geheimnisses“ und „Verletzung wichtiger öffentlicher Interessen“ in § 353 b StGB Stellung. Perron (JZ 2002, 50) widerspricht insoweit den Ausführungen. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |