BVerfG, 6. 9. 1999 — 1 BvR 1013/99. Gebührenpflicht auch für Teilnehmer, die nur private Fernsehprogramme empfangen wollen?

Mit dem Argument, die Geräte in den Gästezimmern enthielten eine Sperre, die es unmöglich mache, mit ihnen öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen, wollte ein Hotel die Freistellung von der Rundfunkgebühr erreichen. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde unter Bezug auf seine bisherige Rechts...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2000-06, Vol.55 (11), p.565-567
1. Verfasser: Goerlich, Helmut
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit dem Argument, die Geräte in den Gästezimmern enthielten eine Sperre, die es unmöglich mache, mit ihnen öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen, wollte ein Hotel die Freistellung von der Rundfunkgebühr erreichen. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde unter Bezug auf seine bisherige Rechtsprechung nicht zur Entscheidung angenommen. Goerlich (JZ 2000, 566) stimmt der Entscheidung zu.
ISSN:0022-6882
1868-7067