Staatshaftung wegen Vollzugs nichtiger Normen
Im Gefolge der verbreiteten Ablehnung einer Haftung für normatives Unrecht wurde die Frage der Haftung für den Vollzug nichtiger Normen bisher kaum diskutiert. Beide Problemkreise sind jedoch klar zu trennen. Wie der Beitrag im Ergebnis zeigen wird, wirft die Problematik der Haftung für den Vollzug...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 1999-02, Vol.54 (3), p.117-125 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Im Gefolge der verbreiteten Ablehnung einer Haftung für normatives Unrecht wurde die Frage der Haftung für den Vollzug nichtiger Normen bisher kaum diskutiert. Beide Problemkreise sind jedoch klar zu trennen. Wie der Beitrag im Ergebnis zeigen wird, wirft die Problematik der Haftung für den Vollzug normativen Unrechts nicht nur zahlreiche relevante und dogmatisch interessante Fragen auf, eine solche Haftung der Verwaltung ist auch in einem wesentlich größeren Umfang zu bejahen, als bisher regelmäßig angenommen wurde. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |