BFH, 7. 12. 1994 — I R 24/93 und BFH, 29. 6. 1994 — I R 132/93. Zu den Grenzen des Besteuerungsrechts der Kirchen

In den nachfolgend abgedruckten Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zu den Grenzen des religionsgemeinschaftlichen Besteuerungsrechts bestätigt, fortgeführt und ergänzt. Hammer (JZ 1996, 572) sieht das Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des weltanschaulich neutralen Staates, Religi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 1996-06, Vol.51 (11), p.569-574
1. Verfasser: Hammer, Felix
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:In den nachfolgend abgedruckten Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zu den Grenzen des religionsgemeinschaftlichen Besteuerungsrechts bestätigt, fortgeführt und ergänzt. Hammer (JZ 1996, 572) sieht das Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des weltanschaulich neutralen Staates, Religionsgemeinschaften keine Hoheits- und Besteuerungsbefugnisse über Nichtmitglieder zu verleihen, und deren verfassungskräftig abgesichertem Recht, aufgrund der „bürgerlichen Steuerlisten“ Steuern erheben zu dürfen (Art. 140 GG/137 VI WRV), also vom Staat ein effektiv nutzbares Instrument als Grundlage der Kirchensteuer zur Verfügung gestellt zu erhalten, in den sorgsam ausgewogenen Entscheidungen in angemessener Weise aufgelöst.
ISSN:0022-6882
1868-7067