Das Recht der Fernsehkurzberichterstattung nach § 4 Rundfunkstaatsvertrag — Perspektiven, Chancen, Probleme
Das Recht der Fernsehkurzberichterstattung, wie es im geltenden Rundfunkstaatsvertrag ländereinheitlich geregelt ist, ist eine Folge der dualen Rundfunkordnung. Diese hat den Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Veranstaltern um den Erwerb exklusiver Senderechte...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 1993-12, Vol.48 (23), p.1125-1134 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Das Recht der Fernsehkurzberichterstattung, wie es im geltenden Rundfunkstaatsvertrag ländereinheitlich geregelt ist, ist eine Folge der dualen Rundfunkordnung. Diese hat den Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Veranstaltern um den Erwerb exklusiver Senderechte für massenattraktive Veranstaltungen, insbesondere des Sportbereichs, zum Entstehen kommen lassen. Gleichzeitig mußte aber ein Fernsehkurzberichterstattungsrecht geschaffen werden, um den Zugang aller zu einem Grundbestand an fernsehmäßiger Information auch für den Fall der Vergabe exklusiver Senderechte zu sichern. Allerdings birgt das Recht der Fernsehkurzberichterstattung eine Fülle von verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Problemen, hinsichtlich deren es als eine Querschnittsmaterie seine Bewährungsprobe noch ablegen muß. Der nachfolgende Beitrag nimmt sich der wichtigsten Fragen aus diesem Komplex an und versucht insbesondere die durch die Verfassungsklage der Bundesregierung gegen wortgleiche Regelungen des nordrhein-westfälischen Landesrundfunkrechts aufgeworfene Frage zu beantworten, ob das Recht der Fernsehkurzberichterstattung nach Rundfunkstaatsvertrag mit den Zuständigkeits- und Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes im Einklang steht. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |