BVerwG, 30. 11. 1990 — 7 C 4.90. Zur wasserpolizeilichen Zustandshaftung des Bundes
Im Mittelpunkt der Entscheidung des BVerwG steht die Frage, ob Bund, Länder oder Gemeinden die Kosten bestimmter Reinigungsmaßnahmen auf Bundeswasserstraßen zu tragen haben. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Iandesrechtliche Zustandshaftung des Bundes als Eigentümer der Bundeswasserstraßen, die d...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 1993-10, Vol.48 (19), p.947-950 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Im Mittelpunkt der Entscheidung des BVerwG steht die Frage, ob Bund, Länder oder Gemeinden die Kosten bestimmter Reinigungsmaßnahmen auf Bundeswasserstraßen zu tragen haben. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Iandesrechtliche Zustandshaftung des Bundes als Eigentümer der Bundeswasserstraßen, die das BVerwG als bundesrechtlich unbedenklich angesehen hat. Faber (JZ 1993, 948) äußert Bedenken gegen diese Zustandshaftung, da dem Eigentum an den Bundeswasserstraßen keine Herrschaftsfunktion, sondern nur Ordnungscharakter zukomme und sich somit auch hier die Frage nach einer Begrenzung der Zustandshaftung stelle. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |