BGH, 12. 8. 1992 — 5 StR 239/92. Zum Beweiswert der sogenannten DNA-Analysen
Im Mittelpunkt der BGH-Entscheidung steht die Frage nach dem Beweiswert sogenannter DNA-Analysen. Der BGH ist der Auffassung, daß ohne umfassende Würdigung aller Beweise und Indizien eine Verurteilung allein aufgrund einer PCR-Analyse nicht möglich ist. Rolf Keller (JZ 1992, 103), der der Entscheidu...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 1993-01, Vol.48 (2), p.102-104 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Im Mittelpunkt der BGH-Entscheidung steht die Frage nach dem Beweiswert sogenannter DNA-Analysen. Der BGH ist der Auffassung, daß ohne umfassende Würdigung aller Beweise und Indizien eine Verurteilung allein aufgrund einer PCR-Analyse nicht möglich ist. Rolf Keller (JZ 1992, 103), der der Entscheidung uneingeschränkt zustimmt, weist insbesondere auf die Unterschiede zwischen dem DNA-Fingerprinting und der sogenannten PCR-Analyse hin. Aus dem Unterschied beider DNA-Analyseverfahren resultiert der unterschiedliche Beweiswert der Ergebnisse. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |