BGH, 12. 8. 1992 — 5 StR 239/92. Zum Beweiswert der sogenannten DNA-Analysen

Im Mittelpunkt der BGH-Entscheidung steht die Frage nach dem Beweiswert sogenannter DNA-Analysen. Der BGH ist der Auffassung, daß ohne umfassende Würdigung aller Beweise und Indizien eine Verurteilung allein aufgrund einer PCR-Analyse nicht möglich ist. Rolf Keller (JZ 1992, 103), der der Entscheidu...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 1993-01, Vol.48 (2), p.102-104
1. Verfasser: Keller, Rolf
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Mittelpunkt der BGH-Entscheidung steht die Frage nach dem Beweiswert sogenannter DNA-Analysen. Der BGH ist der Auffassung, daß ohne umfassende Würdigung aller Beweise und Indizien eine Verurteilung allein aufgrund einer PCR-Analyse nicht möglich ist. Rolf Keller (JZ 1992, 103), der der Entscheidung uneingeschränkt zustimmt, weist insbesondere auf die Unterschiede zwischen dem DNA-Fingerprinting und der sogenannten PCR-Analyse hin. Aus dem Unterschied beider DNA-Analyseverfahren resultiert der unterschiedliche Beweiswert der Ergebnisse.
ISSN:0022-6882
1868-7067