Das Recht auf Entwicklung: Recht des Individuums oder Recht der Völker?

Das Recht auf Entwicklung ist umstritten wie kaum ein anderes Menschenrecht. Die Länder des Südens würden es gern als kollektives Recht der Staaten oder Völker verankern, der Westen will ein solches Recht nur Individuen zugestehen. Verschiedene Arbeitsgruppen und ein Unabhängiger Experte wurden eing...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vereinte Nationen 2008-01, Vol.56 (5), p.212-218
1. Verfasser: von Schorlemer, Sabine
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Recht auf Entwicklung ist umstritten wie kaum ein anderes Menschenrecht. Die Länder des Südens würden es gern als kollektives Recht der Staaten oder Völker verankern, der Westen will ein solches Recht nur Individuen zugestehen. Verschiedene Arbeitsgruppen und ein Unabhängiger Experte wurden eingesetzt, um das Recht zu entpolitisieren und mit konkreten Inhalten zu füllen. In diesem Sinne ist die Ausarbeitung von Kriterien zur Evaluierung von Entwicklungspartnerschaften durch die ›High-level Task Force‹ als ein großer Fortschritt zu bewerten. Gegenwärtige Bemühungen um eine bindende Konvention könnten allerdings das Erreichte zunichte machen und einen neuen Nord-Süd-Konflikt heraufbeschwören. The right to development has its roots in the Universal Declaration of Human Rights and the post-colonial context of the subsequent years. Since its proclamation by the UN General Assembly in 1986, this right has gained significance within the UN: Not only is it part of the mandate of the High Commissioner for Human Rights, but also of the Human Rights Council. The UN Working Group and the UN High-level Task Force on the Implementation of the Right to Development have made important, yet sparsely noted, progress in the process of the implementation of the Right to Development, in particular with regard to the Millennium Development Goals and the evaluation of development partnerships. However, plans of the Non-aligned Movement to adopt a binding international convention carry the risk of a new North-South-conflict and a (re-)politicization of the debate.
ISSN:0042-384X
2366-6773