Standardisierung von Hochschulbildung durch die Bologna-Reformen
Der sogenannte Bologna-Prozess geht auf eine in der italienischen Stadt Bologna getroffene Entscheidung der Wissenschafts- und KulturministerInnen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) im Jahre 1999 zurück, die Hochschulsysteme ihrer Länder anzugleichen. Als Vorbild diente ihnen das angel...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Jahrbuch für Pädagogik 2010-01 (1), p.97-109 |
---|---|
Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der sogenannte Bologna-Prozess geht auf eine in der italienischen Stadt Bologna getroffene Entscheidung der Wissenschafts- und KulturministerInnen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) im Jahre 1999 zurück, die Hochschulsysteme ihrer Länder anzugleichen. Als
Vorbild diente ihnen das angelsächsische Modell, welches damals und auch heute noch vielen als Maßstab einerseits für wissenschaftliche Exzellenz und andererseits für eine qualitätsorientierte Hochschulausbildung gilt. Neben der sichtbarsten Maßnahme, nämlich
der Teilung der in der Regel fünfjährigen Magister- und Diplomstudiengänge in zwei insgesamt ebenso lange Phasen mit dem Abschluss Bachelor und Master, wurden unter anderem auch eine Modularisierung der Studiengänge, die Akkreditierung, die Bemessung studentischer Arbeitszeit
durch ECTS (European Credit Transfer System) und das Transcript of Records eingeführt. Wie im Folgenden näher ausgeführt wird, dienen alle diese Elemente zur Standardisierung und Leistungsmessung der besseren Vergleichbarkeit der Studiengänge und Hochschulabschlüsse
und damit theoretisch auch der Mobilität von Studierenden zwischen europäischen Hochschulen. Mittlerweile folgen auch viele Staaten außerhalb der EU diesem Modell. |
---|---|
ISSN: | 0941-1461 |
DOI: | 10.3726/261403_97 |