Intersexualität : eine Analyse des Erkenntnisses G 77/2018 des VfGH

Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Erkenntnis G 77/2018 des VfGH, mit dem das Höchstgericht intergeschlechtliche Personen personenstandsrechtlich anerkennt. Unter Intergeschlechtlichkeit versteht man medizinisch die zweifelhafte Einordnung eines Individuums zum männlichen oder wei...

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1. Verfasser: Wegerer, Hannes Werner
Format: Dissertation
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Erkenntnis G 77/2018 des VfGH, mit dem das Höchstgericht intergeschlechtliche Personen personenstandsrechtlich anerkennt. Unter Intergeschlechtlichkeit versteht man medizinisch die zweifelhafte Einordnung eines Individuums zum männlichen oder weiblichen Geschlecht, da die geschlechtsdifferenzierenden Merkmale durch eine atypische Entwicklung des chromosomalen, anatomischen oder hormonellen Geschlechts gekennzeichnet sind. Ausgehend vom Anlassfall, bei dem die beschwerdeführende Partei beantragte, eine ihrer intergeschlechtlichen Geschlechtsidentität entsprechenden Eintragung im Personenregister zu erwirken, liegt der zentrale Fokus dieser Diplomarbeit auf der verfassungskonformen Interpretation des § 2 Abs 2 Z 3 PStG 2013 durch das Höchstgericht. Prüfungsmaßstab war dabei Art 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben), aus dem der VfGH ableitete, dass intergeschlechtliche Personen nur jene Geschlechtszuschreibungen von staatlicher Seite akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität auch tatsächlich entsprechen. Da die in Prüfung gezogene Bestimmung des Personenstandsrechts verfassungskonform interpretiert werden konnte, war eine Aufhebung nicht erforderlich, gleichzeitig aber wurde trotzdem durch die Anerkennung des „dritten Geschlechts“ die Rechtsordnung verändert. Da im Jahr 2017 in Deutschland eine ähnlich lautende Entscheidung zum Thema Intergeschlechtlichkeit erging, wird ein Rechtsvergleich zur deutschen Rechtslage gezogen und dargelegt, warum in Deutschland die in Prüfung gezogene Bestimmung des Personenstandgesetzes aufgehoben wurde und nicht verfassungskonform interpretiert werden konnte. This diploma thesis deals with the decision G 77/2018 of the Austrian Constitutional Court (VfGH), in which the Court recognises intersex persons under civil status law. In medical terms, intersex is understood as the doubtful classification of an individual to the male or female sex, as the sex-differentiating characteristics are characterised by an atypical development of the chromosomal, anatomical or hormonal sex. Based on the case at hand, in which the complaining party applied for an entry in the register of persons corresponding to her intersex gender identity, the central focus of this thesis is on the constitutional interpretation of § 2 Sec 2 C 3 PStG 2013 by the VfGH. The standard of review was Art 8 ECHR (right to private and family life), from which the VfGH derived that intersex persons mu