Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in das steiermärkische Landesrecht anhand ausgewählter Rechtsbereiche

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, auch UN-Kinderrechtskonvention, ist am 2. September 1990 in Kraft getreten. Heute zählt die Konvention 196 Vertragsstaaten. Es handelt sich damit um den meistratifizierten Menschenrechtsvertrag überhaupt. Dieser beinhaltet universelle Standards im intern...

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1. Verfasser: Resch, Laura
Format: Dissertation
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, auch UN-Kinderrechtskonvention, ist am 2. September 1990 in Kraft getreten. Heute zählt die Konvention 196 Vertragsstaaten. Es handelt sich damit um den meistratifizierten Menschenrechtsvertrag überhaupt. Dieser beinhaltet universelle Standards im internationalen Schutz der Menschenrechte des Kindes. Auch Österreich hat das Übereinkommen am 26. Juni 1992 ratifiziert. Das österreichische Parlament hat den Staatsvertrag auf einfach-gesetzlicher Ebene genehmigt und beschlossen, dass dieser durch Erlassung entsprechender Gesetze zu erfüllen sei. Der Schwerpunkt der Arbeit widmet sich in diesem Zusammenhang der Frage, ob und in welchem Ausmaß die Bestimmungen und Grundsätze des Übereinkommens in das steiermärkische Landesrecht eingeflossen sind. Zu diesem Zwecke werden das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Steiermärkische Jugendgesetz näher beleuchtet. Im Rahmen des Kapitels zum Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz soll zuerst auf dessen Regelungsgegenstand eingegangen werden. Im nächsten Schritt gilt es die darin festgelegten Grundsätze und Leistungsarten der Kinder- und Jugendhilfe sowie die gesetzlich geregelten Grundlagen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark auf deren Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Grundsätzen des Übereinkommens hin zu untersuchen. Auch im Zuge des Kapitels zum Steiermärkischen Jugendgesetz soll zunächst dessen Regelungsgegenstand erläutert werden. Sodann werden die darin verbrieften Ziele des Jugendschutzes und der Jugendförderung auf etwaige Schnittpunkte mit den Bestimmungen und Grundsätzen der Konvention überprüft. Gleiches gilt für ausgewählte Regelungen zur Jugendförderung und den Gefährdungstatbeständen des Jugendschutzes. The Convention on the Rights of the Child, which contains universal standards in the international protection of the human rights of the child, entered into force on September 2nd, 1990. Today, the Convention encompasses 196 signatory states, making it the most widely ratified human rights treaty of all. Austria ratified the Convention on June 26th, 1992. The Austrian parliament approved the treaty and decided that it should be fulfilled by enacting corresponding laws. In this context, the thesis is focusing on the question whether and to what extent the provisions and principles of the Convention have been incorporated into Styrian law. For this purpose, the Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz and the Steierm