Ausgewählte Fragestellungen zur Rechtsfigur des servus fructuarius im klassischen römischen Recht
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit ausgewählten Aspekten des Nießbrauchsklaven (servus fructuarius) im klassischen römischen Recht. Sklaven waren ein fixer Bestandteil des römischen Alltags. Im römischen Recht waren Sklaven ?res? und ?personae? in einem. Dies hatte folgende Auswirkungen:...
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Format: | Dissertation |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit ausgewählten Aspekten des Nießbrauchsklaven (servus fructuarius) im klassischen römischen Recht. Sklaven waren ein fixer Bestandteil des römischen Alltags. Im römischen Recht waren Sklaven ?res? und ?personae? in einem. Dies hatte folgende Auswirkungen: Da Sklaven einerseits eine Sache darstellten und somit auch nach Sachenrecht beurteilt wurden, war es möglich an ihnen einen Nießbrauch zu begründen. Andererseits - z.B. wenn ein Sklave für seinen Eigentümer Rechte erwarb - waren sie auch gleichsam ?personae? und insofern auch geschäftsfähig. Der erste Teil dieser Arbeit beschäftigt sich nun mit dem Rechtserwerb des Nießbrauchers durch den servus fructuarius. Hier wird insbesondere dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Erwerb dem Nießbraucher bzw. dem Eigentümer zufällt. In weiterer Folge setzt sich diese Arbeit noch mit speziellen Erwerbsfällen auseinander, bei welchen es unter anderem auch strittig ist, ob dem Nießbraucher der Erwerb des servus fructuarius zusteht. Darüber hinaus wird in diesem Teil noch auf eine mögliche deliktische Haftung des Nießbrauchers für Delikte des servus fructuarius eingegangen werden. Zum Schluss werden einige ausgewählte Sonderfälle des Nießbrauchsklaven im Detail behandelt. Näher beleuchtet wird hier das partus anciallae bzw. die Möglichkeit, dass an einem infans ein Nießbrauch bestellt wird. Weiters befasst sich dieser Teil der Arbeit noch mit dem servus fructuarius fugitivus (der geflohene Nießbrauchsklave), dem servus fructuarius manumissus (der freigelassene Nießbrauchsklave) und dem servus fructuarius subreptus (der gestohlene Nießbrauchsklave).
This thesis deals with various legal aspects concerning the servus fructuarius in classical Roman law. Slavery was an important and essential part of everyday?s life in ancient Rome. Slaves were ?res? and ?personae? at the same time. Therefore it was possible to establish a usus fructus on slaves. A servus fructuarius was a slave, on whom another person, not the owner, had a usus fructus. The first part of the thesis deals with the possibility of the usufructuary to acquire through the servus fructuarius. Everything which is acquired by the slave ex re fructuarii or ex operis servi belongs to the usufructuary. Furthermore some contentious cases - in which it was not clear who acquire though the slave - should be shown. Moreover the thesis deals with a possible noxally liability of the usufructuary. Finally the cases of |
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