Die Entwicklung des Besitzesschutzes vom römischen Recht bis zum ABGB
In dieser Arbeit wird die historische Entwicklung des Besitzesschutzes dargestellt. Der Besitzesschutz unterliegt im Laufe der Zeit einem starken Wandel, wo lange Zeit keine klare Linie erkennbar ist. Ausgehend vom römischen Recht geht die Entwicklung über das Mittelalter und die Zeit des Vernunftre...
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Format: | Dissertation |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | In dieser Arbeit wird die historische Entwicklung des Besitzesschutzes dargestellt. Der Besitzesschutz unterliegt im Laufe der Zeit einem starken Wandel, wo lange Zeit keine klare Linie erkennbar ist. Ausgehend vom römischen Recht geht die Entwicklung über das Mittelalter und die Zeit des Vernunftrechts bis in die Neuzeit. Diese Arbeit soll einen guten Überblick über die Entwicklung des Besitzschutzes geben und Anbetracht heutiger Instrumente zum besseren Verständnis führen wie und warum diese entstanden sind. In der römischen Zeit wurde der Besitzesschutz durch die Interdikte gewährleistet. Während die Interdikte für heutiges Verständnis sehr fortschrittliche Instrumente waren, geht die weitere Entwicklung in eine andere Richtung. Der Rechtsschutz des Mittelalters kann nicht an die Qualität des römischrechtlichen anknüpfen. Auch im gemeinen Recht hielt man noch an der mittelalterlichen Gewere fest und unterschied damit einhergehend zwischen Fahrnis- und Liegenschaftsrecht. Erst im späteren Verlauf, zur Zeit des usus modernus, kehrt man zumindest teilweise wieder zu den klareren Regeln des römischen Rechts zurück. Mit den Rechtsentwicklungen des Naturrechts versucht man der starken Rechtszersplitterung entgegenzuwirken und kommt so zu immer fortschrittlicheren Kodifikationen. Schlussendlich verwirklicht sich im ABGB von 1811 das noch heute in Geltung stehende, und seither kaum veränderte, Besitzrecht. Am Ende der Arbeit wird das geltende Recht in groben Zügen dargestellt.
In this thesis I try to show the development of the instruments for protection of mere possession in a historical way. The instruments for protecting mere possession is subject to severe transformation during the centuries. The development that is shown here starts with roman law and follows through mediaeval times over ius naturae to modern times. Whilst in times of roman law the law of possession protection is clearly codified and easy understandable, this changes in mediaeval times. The law of possession in these times is rather complicated and makes differentiations between moveables and immovable things. Still in times of common law, this differentiation is kept. Finally later on, in times of usus modernus, things partially went back to roman law standards. In times of ius naturae it was tried to counteract the strong fragmentation of law untill this point. The consequence is the emerging of more modern codifications. Finally the development comes to an end in todays version of the A |
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