Weissach-Gleichrichteranordnung

Eine Gleichrichteranordnung (20) zur Gleichrichtung einer Wechselspannung in eine Gleichspannung, hat mindestens einen ersten Anschluss (21, 22, 23), einen zweiten Anschluss (24) und einen Zwischenkreis (50). Der mindestens eine erste Anschluss (21, 22, 23) ist über eine zugeordnete Schaltungsanordn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Endres, Stefan, Seßler, Christoph, Pfizenmaier, Tim, Spesser, Daniel
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Gleichrichteranordnung (20) zur Gleichrichtung einer Wechselspannung in eine Gleichspannung, hat mindestens einen ersten Anschluss (21, 22, 23), einen zweiten Anschluss (24) und einen Zwischenkreis (50). Der mindestens eine erste Anschluss (21, 22, 23) ist über eine zugeordnete Schaltungsanordnung (31, 32, 33) mit einem Sternpunkt (40) verbunden, und der zweite Anschluss (24) ist ebenfalls mit dem Sternpunkt (40) verbunden. Die Schaltungsanordnung (31, 32, 33) hat einen ersten Zweig (81) und einen zweiten Zweig (82), welcher zweite Zweig (82) parallel zum ersten Zweig (81) verschaltet ist, und beide Zweige (81, 82) haben jeweils eine Umschaltanordnung (92, 93) und eine mit der Umschaltanordnung (92, 93) in Reihe geschaltete Spule (91, 94), welche Spule (91) im ersten Zweig (81) auf der vom Sternpunkt (40) abgewandten Seite der Umschaltanordnung (92) vorgesehen ist, und welche Spule (94) im zweiten Zweig (82) auf der dem Sternpunkt (40) zugewandten Seite der Umschaltanordnung (93) vorgesehen ist.