Anforderungen an die Umsetzung der REACH-VO, Stoffbeschränkungen im Detail
Die weltweit gesetzlichen Umweltvorschriften sind komplex, länderspezifisch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Sie haben jedoch alle ein gemeinsames Ziel: ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. Für die Produzenten von Elektro- und Elektron...
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Format: | Tagungsbericht |
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Zusammenfassung: | Die weltweit gesetzlichen Umweltvorschriften sind komplex, länderspezifisch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Sie haben jedoch alle ein gemeinsames Ziel: ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. Für die Produzenten von Elektro- und Elektronikprodukten sind insbesondere die RoHS- und REACh-Regularien von großer Bedeutung. Der Umgang mit der Problematik der "substances of very high concern" (Kandidatenliste) sowie der Anhang XIV (Zulassung) und Anhang XVII (Beschränkung) der REACh-Verordnung sind relevant bzw. zu beachten. Stoffe, die nach einem in der REACh-Verordnung vorgegebenen Verfahren evaluiert werden, können als ,substances of very high concern" (SVHC-Stoffe) ermittelt werden und auf die Kandidatenliste gesetzt werden. In einem Rhythmus von ca. 6 Monaten wird die Kandidatenliste erweitert, so dass die zu verarbeitenden Informationen für die Unternehmen stetig wachsen (momentan 155 SVHC-Stoffe). Für die Kandidatenliste kommen Stoffe in Frage, die krebserzeugend sind oder erbgutverändert oder fortpflanzungsgefährdend oder bioakkumulierbar, persistent und toxisch sowie sehr bioakkumulierbar und persistent sind. Wurde ein Stoffe als SVHC-Stoff identifiziert und somit in die Kandidatenliste aufgenommen, können daraus unter bestimmten Voraussetzungen Informationspflichten für Unternehmen nach Art. 33 der REACh-Verordnung entstehen. Stoffe die als SVHC-Stoffe identifiziert wurden, können auch an eine spätere Zulassungspflicht gebunden werden. D.h. die Herstellung und Verwendung dieser Stoffe ist verboten, außer man hat eine entsprechende Zulassung für die Verwendung bzw. Herstellung beantragt und auch erhalten. Der Anhang XIV beinhaltet bereits die ersten Stoffe, die ab August 2014 einer entsprechenden Zulassung zur Verwendung unterliegen. Ein wichtiges Thema für die Elektro- und Elektronikbranche stellen die "substances of very high concern" dar. Das sind Stoffe die in der sog. Kandidatenliste enthalten sind. |
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